DGfKM
    Deutsche Gesellschaft
    für Krisenmanagement e.V.
Berufsverband und Netzwerk der
Krisen-, Notfall- und Katastrophenmanager,
Business Continuity Manager, Compliance-,
Insolvenz- und Restrukturierungsmanager
 

Schutzschirmverfahren

Kurzbeschreibung

Mit dem Schutzschirmverfahren wird dem Schuldner im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung ein eigenständiges Sanierungsverfahren zur Verfügung gestellt. Der Schuldner erhält auf einen entsprechenden Antrag und Beschluss des Gerichts bis zu drei Monate Zeit, um unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Buchalik Brömmekamp unterstützt und berät Unternehmen in allen Phasen des Schutzschirmverfahrens.

Anbieter

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ansprechpartner

Dr. Utz Brömmekamp
Telefon: +49 (0)211 82 89 77 - 0
E-Mail: rechtsanwaelte@buchalik-broemmekamp.de

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