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Herzlich willkommen
zum 01. Januar 2025:
Kai Messmann
GKN Aerospace Sweden AB
Trollhättan / Schweden
Sophie Niecke
IFCO Management GmbH
Pullach
Mario Reuther
Stadt Bochum
Bochum
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© 2025 Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement e.V. (DGfKM). Alle Rechte vorbehalten. |
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Deutsche Gesellschaft
für Krisenmanagement e.V. |
Mit dem Schutzschirmverfahren wird dem Schuldner im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung ein eigenständiges Sanierungsverfahren zur Verfügung gestellt. Der Schuldner erhält auf einen entsprechenden Antrag und Beschluss des Gerichts bis zu drei Monate Zeit, um unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Buchalik Brömmekamp unterstützt und berät Unternehmen in allen Phasen des Schutzschirmverfahrens.
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Utz Brömmekamp |
Herzlich willkommen
zum 01. Januar 2025:
Kai Messmann
GKN Aerospace Sweden AB
Trollhättan / Schweden
Sophie Niecke
IFCO Management GmbH
Pullach
Mario Reuther
Stadt Bochum
Bochum
© Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement e.V. (DGfKM).
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