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Herzlich willkommen
zum 01. April 2026:
Astrid Holland
Nintendo of Europe SE
Frankfurt am Main
Herzlich willkommen
zum 01. Februar 2026:
Isabell Korr
NetAachen GmbH
Aachen
Herzlich willkommen
zum 01. November 2025:
Marcel Lehner
Wiener Stadtwerke GmbH
Wien
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© 2026 Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement e.V. (DGfKM). Alle Rechte vorbehalten. |
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Deutsche Gesellschaft
für Krisenmanagement e.V. |
Mit dem Schutzschirmverfahren wird dem Schuldner im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung ein eigenständiges Sanierungsverfahren zur Verfügung gestellt. Der Schuldner erhält auf einen entsprechenden Antrag und Beschluss des Gerichts bis zu drei Monate Zeit, um unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Buchalik Brömmekamp unterstützt und berät Unternehmen in allen Phasen des Schutzschirmverfahrens.
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
| Dr. Utz Brömmekamp |

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Marcel Lehner
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