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Herzlich willkommen.
Michael Lübke,
Evos Hamburg GmbH, Hamburg
Thomas Theisejans,
Deutsche Bahn AG, Berlin
Martin Vollmer,
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Lünen
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© 2024 Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement e.V. (DGfKM). Alle Rechte vorbehalten. |
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Deutsche Gesellschaft
für Krisenmanagement e.V. |
Mit dem Schutzschirmverfahren wird dem Schuldner im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung ein eigenständiges Sanierungsverfahren zur Verfügung gestellt. Der Schuldner erhält auf einen entsprechenden Antrag und Beschluss des Gerichts bis zu drei Monate Zeit, um unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Buchalik Brömmekamp unterstützt und berät Unternehmen in allen Phasen des Schutzschirmverfahrens.
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Utz Brömmekamp |
Herzlich willkommen.
Michael Lübke,
Evos Hamburg GmbH, Hamburg
Thomas Theisejans,
Deutsche Bahn AG, Berlin
Martin Vollmer,
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Lünen
© Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement e.V. (DGfKM).
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