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Deutsche Gesellschaft
für Krisenmanagement e.V. |
Die Vertretungsorgane von Kapitalgesellschaften sind in wirtschaftlich schwierigen Situationen des Unternehmens dafür verantwortlich, ab Kenntnis einer etwaigen Überschuldung die Frist zur Stellung eines Insolvenzantrags einzuhalten und weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Um in einer solchen Situation eine eindeutige Entscheidungsgrundlage zu erhalten, analysiert Buchalik Brömmekamp die Situation des Unternehmens im Rahmen einer Überschuldungsprüfung fundiert und detailliert.
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
| Dr. Utz Brömmekamp |
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